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        Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

        Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, werden angezeigt, verklagt und verurteilt, wenn sie darüber informieren. Dieser Zustand muss beendet werden. Wir wollen, dass der § 219a aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Informationsbereitstellung über Schwangerschaftsabbrüche muss entkriminalisiert werden.

        https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com

        Der § 219a verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte in Deutschland über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Immer wieder werden Ärztinnen und Ärzte für das vermeintliche „Werben“ bzw. de facto die Weitergabe von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen rechtlich belangt.

        In diesem Zusammenhang veröffentliche ich hier die Informationsblätter, deren Weitergabe Kristina Hänel verboten wurde (dabei handelt es sich nicht um selbst Zusammengetragenes oder eigen erstellte Dokumente bzw. Lai*innen-Informationen, sondern um Expert*innen-Informationen). Unten findet ihr die Infomationsblätter auf Englisch, Deutsch und Türkisch, die ursprünglich auf der Homepage von Kristina Hänel (Ärtzin für Allgemeinmedizin – Gießen) zur Verfügung standen.